Jedermannsrecht - Jedermannspflicht
& Bestimmungen für den Glaskogen

Um den hohen Wert der Natur im Glaskogen zu  bewahren, wurde der Glaskogen am 28.10.1970 von der Provinzialregierung zum Naturreservat erklärt. Im Beschluss wurde der Wildnischarakter und die naturschöne Ungebung mit zahlreichen Gewässern betont. Die Stiftung des Naturreservates wurde 1972 von den dazugehörenden Gemeinden Arvika, Eda, Säffle und Årjäng gegründet, und Ihre Aufgabe ist es, die Entwicklung des Gebietes für Naturfreunde zu fördern. Seit 1986 ist die Stiftung für die Instandhaltung sämtlicher Anlagen im Reservat verantwortlich. Der Vorstand arbeit eng mit ratgebenden Vertretern von Stora Enso Skog AB, dem Naturschutzverein, der Jagd- und Angelveriene sowie Reservatsverwaltern und privaten Grundstückseignern zusammen.

Um den Wert des Gebietes für Tiere, Pflanzen und Menschen zu erhalten, müssen Sie während Ihres Aufenthalts folgende Regeln beachten:

Es ist nicht gestattet

  • an auf Privatgrundstücke liegenden Anlegern oder Stränden festzumachen
  • an zu Privatgrundstücken gehörenden Stränden zu baden
  • Bäume und Büsche abzuholzen oder zu beschädigen, Reisig oder Zweige abzubrechen, Rinde und Borke zu durchschneiden (gilt auch für Windbrüche)
  • Saat zu beschädigen oder neu besäte Äcker und Aufforstungen zu betreten
  • sich Vogelnester oder Vogeleier anzueignen
  • ohne Erlaubnis Höfe sowie zu Wohn- und Ferienhäusern gehörige Grundstücke wie auch private Wege zu begehen oder zu befahren (das Grundstück ist der Bereich in nächster Nähe eines Wohngebäudes und dazugehöriger Neben- und Wirtschaftsgebäude; der Bereich braucht nicht umzäunt zu sein)
  • auf privaten Grundstücken belegene Schuppen, Brunnen oder andere Anordnungen zu benutzen
  • die Natur zu verschandeln, Müll und Abfall wegzuwefen (Exkremente sind immer zu vergraben!)
  • ohne Angelschein zu fischen oder ohne Genehmigung zu jagen
  • Lärm zu machen, z.B. laut Transistorradio zu spielen
  • Zäune zu beschädigen und Gattertore offen zu lassen
  • gesetzlich geschützte Pflanzen zu pflücken oder auszugraben
  • Arbeitsbereiche zu betreten

Ordnungsregeln und Ratschläge für den Glaskogen

  • Stellen Sie Ihren Wohnwagen außerhalb des Naturschutzgebiets oder gegen eine Gebühr auf dem Wohnwagenplatz bei Lenungshammar ab
  • Die meisten Wege innnerhalb des Glaskogens sind für den Autoverkehr geöffnet. Befolgen Sie jedoch eventuelle Absperrungen
  • Parken Sie Ihren Wagen so, daß er übrigen Verkehr oder andere Tätigkeiten nicht behindert
  • Nehmen Sie auch ansonsten Rücksicht auf Grundbesitzer und die Ortsbevölkerung
  • Verhalten Sie sich so, daß Ackerbau und Forstwirtschaft nicht behindert werden
  • Schonen Sie Boden und Vegetation
  • Lassen Sie Blumen und Samenträger stehen
  • Nehmen Sie ruhig Ihren Hund mit- aber halten Sie ihn an der Leine!
  • Verhalten Sie sich so, daß Sie das Tierleben nicht stören
  • Zelten ist erlaubt: wollen Sie jedoch länger als zwei Tage an derselben Stelle verbleiben, so benötigen Sie die Genehmigung des Grundbesitzers
  • Fahren Sie mit Ihrem Boot nicht schneller als 7 Knoten (Ausnahmen gelten nach der großen Karte für Teile des Stora Gla)
  • Verlassen Sie das Naturschutzgebiet so, wie Sie es vorzufinden wünschen

Feuer machen im Glaskogen

  • Das Anzünden von Feuern ist nur an den dafür bereitgestellten Feuerstellen auf Rastplätzen und bei Schutzhütten erlaubt.
  • Kontrollieren Sie immer daß das Feuer und die gesamte Glut beim Verlassen des Platzes völlig erloschen sind.
  • Werfen Sie niemals ein glühendes Zündholz oder eine Zigarettenkippe auf den Erdboden. Die Glut kann lange liegen und schwelen, ehe sie aufflammt.
  • Werfen Sie nie Glasflaschen weg. Es kommt oft vor, daß Waldbrände durch in Glas fokussierte Sonnenstrahlen entstehen. Außerdem können Glassplitter Tieren sehr ernste Verletzungen beibringen.

Diese Flagge signalisiert totales Feuerverbot Diese Flagge signalisiert totales Feuerverbot. Die Brandgefahr ist sehr groß und Feuer machen ist strengstens untersagt!

Die Besucherkarte

Die Besucherkarte ist Ihre Erlaubnis für die Inanspruchnahme der Annehmlichkeiten im Glaskogen, wie z.B. Feuerstellen, Schutz- und Übernachtungshütten, Feuerholz, Mülltonnen, Trockentoiletten. Der Erlös von dem Verkauf dieser Karte dient der Pflege und Instandhaltung des Naturreservates.

  • Glaskogen Besucherkarte SEK 40,-/pro Person/24 Std.
  • Gruppen, Camping SEK 40,-/pro Person/24 Std.

Glaskogen Besucherkarte

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[Aktualisiert 2012-01-18]

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